Pauschale Kilometersätze für Reisen mit der Bahn oder dem Flugzeug

FG Hamburg, Urteil vom 2.11.2018 5 K 99/16

Ein Arbeitnehmer hatte zahlreiche Dienstreisen für seinen Arbeitgeber mit der Bahn oder dem Flugzeug durchgeführt. Die entsprechenden Kosten hatte der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer erstattet.
Die Differenz zwischen den ersetzten Kosten und den Kilometerpauschalen machte dieser im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend.

Das Finanzgericht Hamburg hat diese Handlungsweise mit Urteil vom 2.11.2018 5 K 99/16 jedoch nicht zugelassen.

Gegen die Entscheidung wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, Rev. AZ BFH VI R 50/18.

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