Mietverträge zwischen Lebensgefährten über die Hälfte der gemeinsam genutzten Wohnung steuersicher gestalten
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.7.2019 1 K 699/1
In besagtem Urteil wurde ein Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über die Hälfte der gemeinsamen Wohnung steuerlich nicht anerkannt.
Nach Meinung des Gerichts haben die Beteiligten einen "Fehler" gemacht: es wurde (pauschal) die Hälfte einer Wohnung vermietet. Ein fremder Dritter würde sich aber auf die Berechtigung der Nur-Mitbenutzung einer Wohnung, ohne eigene, individuell abgrenzbare Räume, nicht einlassen.
Somit sollte also ein Mietvertrag für den Fremdvergleich so gestaltet werden, dass Gegenstand des Mietvertrags einzelne Räume und die Mitbenutzung von Gemeinschaftseinrichtungen sind.