Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen |
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Aufbauend auf der Mandantenbuchhaltung, die in der Regel wir für Sie erstellen,
entwickeln wir den handels- und/oder steuerrechtlichen Jahresabschluß, unter
Berücksichtigung der handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. In Übereinstimmung mit Ihnen diskutieren wir Bewertungsspielräume und zeigen Ihnen
Fördermöglichkeiten auf. Natürlich erstellen wir auch Ihre Steuererklärungen und
Überschußrechnungen. Dabei beinhaltet die Anfertigung von Steuererklärungen
insbesondere die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in enger Zusammenarbeit
mit Ihnen und das Vorbereiten der Erklärung unter Ausnutzung aller steuerlichen
Gestaltungsspielräume.